Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15.03.2025
Präambel
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hessischen Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. und seinen Mitgliedern. Sie gelten ergänzend zur Satzung des Vereins. Im Falle von Unstimmigkeiten hat die Satzung Vorrang. Mit dem Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages erklärt sich das Mitglied sowohl mit diesen AGB als auch mit der Satzung einverstanden.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Mitgliedschaftsverträge, die mit dem Hessischen Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. abgeschlossen werden.
2. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedsantrages akzeptiert das Mitglied diese AGB sowie die Satzung.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Annahme des Mitgliedsantrages sowie die Zustimmung zur Satzung.
2. Der Mitgliedsantrag wird durch den Hessischen Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. geprüft und im Rahmen der Vereinsstruktur angenommen.
§ 3 Antrag und Vertragsabschluss
1. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich oder online einzureichen.
2. Mit der Annahme des Antrags durch den Hessischen Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. kommt ein rechtsverbindlicher Mitgliedschaftsvertrag zustande.
3. Mit dem Absenden und der Bestätigung des ausgefüllten Anmeldeformulars erklärt der Antragsteller verbindlich, dass er die Satzung, diese AGB sowie alle weiteren Bedingungen des Hessischen Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. akzeptiert. Die Bestätigung des Anmeldeformulars durch den Hessischen Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. gilt als abschließende Annahme des Antrags.
§ 4 Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder verpflichten sich, die Satzung sowie diese AGB einzuhalten.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den festgelegten Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten.
3. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitglieder zur aktiven Mitwirkung im Vereinsleben und zur Einhaltung von Hausordnungen.
§ 5 Beiträge und Zahlungsbedingungen
1. Der Jahresbeitrag beträgt 220 € (steuerbefreit).
2. Der Beitrag ist einmal jährlich im Voraus zu entrichten.
3. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Verein vor, Mahngebühren zu erheben oder die Mitgliedschaft auszusetzen.
§ 6 Haftung
1. Der Hessische Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein nur, sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 7 Datenschutz
1. Der Hessische Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrages und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Detaillierte Informationen sind der Datenschutzrichtlinie des Vereins zu entnehmen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Änderungen der AGB
1. Der Hessische Bodybuilding- und Kraftsport- Verband e.V. behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern.
2. Über wesentliche Änderungen wird das Mitglied in Textform rechtzeitig informiert.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins.
Quelle:www.e-recht24.de